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Willkommen auf der Infoseite
zum Thema Rauchfangkehrer !
Hier finden Sie die Gesetze, Verordnungen usw. aus
Österreich, Deutschland und Schweiz.
Rauchfangkehrer Wechsel Info in Österreich:
Sie werden ungerecht behandelt ? Sie
bekommen falsche od. doppelte Verrechnung ?
Sie haben die Wahl Ihren
Rauchfangkehrer zu wechseln !
Laut Bundesgesetzblatt Nr.111/2002 ausgegeben am 23.Juli 2002
ist es nach §124 ermöglicht Ihren Rauchfangkehrer zu wechseln !
Voraussetzung: Der Wechsel darf nicht in der Heizsaison und 4 Wochen vor dem nächstfälligen Kehrtermin sein, und es dürfen in Ihrem Kehrgebiet nicht mehr als zwei vom Land zugeteilte Rauchfangkehrer Gebiete sein. Diese Zuteilung erfolgt durch das jeweilige Land. BGBL Nr.111/2002 - §123
>>> Bundesgesetzblatt 111 als pdf download (Seite 26u.27 finden Sie die Rfgk bezogenen Gesetze)
23.03.2010 - die neue Fibel für das Burgenland ist verfügbar !
>>> mehr Info zum Thema

In Kürze finden Sie hier unseren Leitfaden
für Kunden im Bezug der Rauchfangkehrer online.
01.12.2008
- neues Schornsteinfeger Gesetz in Deutschland:
Das neue Kehrgesetz ab Dez.2008 gültig;
>>> mehr Info zum Thema
Webupdate -
23.03.2010
(Nach Prüfung und Freigabe finden
dann auch für alle anderen Länder die entsprechenden
Daten)
Für Fragen bin ich auch gerne per Email und telefonisch für Sie erreichbar.
Bei Fragen? 
Phone:
0664/890 860 5
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