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 Infozentrum

Burgenland Juli 2005:
Es gibt das neue Kehrgesetz !

Hier finden Sie alle Informationen über die neue Kehrordnung
im Burgenland.


Bgld Kehrordnung
2006 herausgegeben
am 21.Feb 07

Das neue Kehrgesetz zum Download als Pdf.


Kehrordnung 2006

 


Rauchfangkehrer Fibel


Niederösterreich

Kärnten

 

              Burgenland *

* öffnet als Pdf

 

 

Für Fragen nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Email an uns

 

Home

Zur neuen Kehrordnung im Bgld


 

Wollen Sie uns auch Ihre Meinung mitteilen?

Senden Sie mir bitte ein Email!

Die Kommentare werden hier auf Wunsch auch gerne online veröffentlicht.

Es interessiert uns sehr - was Sie von dem neuen Gesetz halten - wie Sie mit Ihrem Rauchfangkehrer zufrieden sind, ob Sie wechseln wollen oder was Sie ärgert usw...




Aktion ABGASMESSUNG

21,80 € statt 43,60€

gültig im mittl. Burgenland

>>> mehr Infos hier


 

 Deutschland - Infoportal



01.12.2008  - Es gibt ein neues Schornsteinfeger Handwerkgesetz in Deutschland:

Die neuen Gesetze und Verordnungen folgen in Kürze.           

Download - als PDF zum Speichern und Nachlesen

 

In Kürze ist alles als Pdf zum nachlesen zur Verfügung.

Sie können vorab gerne per Email anfragen.



Der Wechsel in Deutschland ist auch schon mit der neuen gesetzlichen Regelung möglich.


Jetzt haben nun auch die Wahl Ihren Schornsteinfeger im gesamtem Bundesgebiet zu wechseln !

Sie können die Arbeiten aber im Moment nur bis 2013 durch Auftragsvergabe an einen zugelassenen EU Betrieb durchführen lassen.

Ab 01.2013 können Sie sich den Schornsteinfeger aus Ihrer Region aussuchen, sofern diese Dienste jemand anbietet.

Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit bei dem freien EU-Betrieb zu bleiben und die Dienstleistung weiterhin für Ihr Objekt in Anspruch zu nehmen.

 

Wann und welche Arbeiten zu machen sind erfahren Sie mit den Feuerstättenbescheid.

In Ihren Feuerstättenbescheid entnehmen Sie das nächste fällige Datum der zu erledigenden Aufgaben.

(den Feuerstättenbescheid bekommen Sie spätestens bei der Feuerbeschau (2x alle 7Jahre)

bzw. können Sie bei Ihrem zuständigen Schornsteinfegerbetrieb anfordern.

(hierfür werden auch Kosten verrechnet - bitte den Tarif bei Ihrem Meisterbetrieb erfragen)

 

mehr Infos folgen in Kürze

 


Webupdate  - 23.03.2010
(Nach Prüfung und Freigabe finden dann auch für alle anderen Länder die entsprechenden Daten)

 

 


 

 

 

 

Bei Fragen? Email an uns

 Phone: 0664/890 860 5

Fragen? mail an support @ - Phone: 0664/890 860 5
2001 - 2010 Roman Nimmrichter Rauchfangkehrermeister