01.12.2008
- Es gibt ein neues Schornsteinfeger Handwerkgesetz in Deutschland:
Die neuen Gesetze und Verordnungen folgen in Kürze.
Download - als PDF zum Speichern und Nachlesen
In Kürze ist alles als Pdf zum nachlesen zur Verfügung.
Sie können vorab gerne per Email anfragen.
Der Wechsel in Deutschland ist auch schon mit der neuen gesetzlichen Regelung möglich.
Jetzt haben nun auch die Wahl Ihren
Schornsteinfeger im gesamtem Bundesgebiet zu wechseln !
Sie können die Arbeiten aber im Moment nur bis 2013 durch Auftragsvergabe an einen zugelassenen EU Betrieb durchführen lassen.
Ab 01.2013 können Sie sich den Schornsteinfeger aus Ihrer Region aussuchen, sofern diese Dienste jemand anbietet.
Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit bei dem freien EU-Betrieb zu bleiben und die Dienstleistung weiterhin für Ihr Objekt in Anspruch zu nehmen.
Wann und welche Arbeiten zu machen sind erfahren Sie mit den Feuerstättenbescheid.
In Ihren Feuerstättenbescheid entnehmen Sie das nächste fällige Datum der zu erledigenden Aufgaben.
(den Feuerstättenbescheid bekommen Sie spätestens bei der Feuerbeschau (2x alle 7Jahre)
bzw. können Sie bei Ihrem zuständigen Schornsteinfegerbetrieb anfordern.
(hierfür werden auch Kosten verrechnet - bitte den Tarif bei Ihrem Meisterbetrieb erfragen)
mehr Infos folgen in Kürze
Webupdate -
23.03.2010
(Nach Prüfung und Freigabe finden
dann auch für alle anderen Länder die entsprechenden
Daten)
Bei Fragen?

Phone:
0664/890 860 5
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