01.12.2008
- neues Schornsteinfeger Gesetz in Deutschland:
Das neue Kehrgesetz ab Dez.2008 gültig;
Download - als PDF zum Speichern und Nachlesen
Sie haben nun auch die Wahl Ihren
Schornsteinfeger im gesamtem Bundesgebiet zu wechseln !
Sie können die Arbeiten durch den Wechsel zu einen EU Betrieb durchführen lassen.
Ihren Feuerstättenbescheid entnehmen Sie das nächste Datum der zu erledigenden Aufgaben.
(den Feuerstättenbescheid bekommen Sie spätestens bei der Feuerbeschau (2x alle 7Jahre)
bzw. können Sie bei Ihrem zuständigen Schornsteinfegerbetrieb anfordern.
(hierfür werden Kosten verrechnet - bitte den Tarif bei Ihrem Meisterbetrieb erfragen)
mehr Infos folgen in Kürze
Webupdate -
14.07.2009 (Nach Prüfung und Freigabe finden
dann auch für alle anderen Länder die entsprechenden
Daten)
Bei Fragen?

Phone:
0664/890 860 5
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