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Willkommen auf der Infoseite
zum Thema Rauchfangkehrer !
Hier finden Sie die Gesetze und Verordnungen aus
Österreich, Deutschland und Schweiz.
Rauchfangkehrer Wechsel Info in Österreich:
Sie werden ungerecht behandelt ? Sie
bekommen falsche od. doppelte Verrechnung ?
Sie haben die Wahl Ihren
Rauchfangkehrer zu wechseln !
Laut Bundesgesetzblatt Nr.111/2002 ausgegeben am 23.Juli 2002
ist es nach §124 ermöglicht Ihren Rauchfangkehrer zu wechseln !
Voraussetzung: Der Wechsel darf nicht in der Heizsaison und 4 Wochen vor dem nächstfälligen Kehrtermin sein, und es dürfen in Ihrem Kehrgebiet nicht mehr als zwei vom Land zugeteilte Rauchfangkehrer Gebiete sein.
Diese Zuteilung erfolgt durch das jeweilige Land. BGBL Nr.111/2002 - §123
In Kürze finden Sie unseren Leitfaden
für Kunden im Bezug der Rauchfangkehrer.
01.12.2008
- neues Schornsteinfeger Gesetz in Deutschland:
Das neue Kehrgesetz ab Dez.2008 gültig;
>>> mehr Info zum Thema
Webupdate -
14.07.2009
(Nach Prüfung und Freigabe finden
dann auch für alle anderen Länder die entsprechenden
Daten)
Für Fragen bin ich auch gerne per Email und telefonisch für Sie erreichbar.
Bei Fragen? 
Phone:
0664/890 860 5
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